RUDOLF-HILDEBRAND-GYMNASIUM STENDAL, 11.05.2001
GESCHICHTE 12A

THEMA:
    Euthanasie als Ausdruck der nationalsozialistischen Ideologie, dargestellt am Beispiel Bernburg

VORGELEGT VON:
    Andreas Richter

 

GLIEDERUNG:
    1. Begriffserklärung & Geschichte des Begriffes
    2. Rassentheorien, Rassentheoretiker & Verbreitung der Theorie
    3. Verlauf von 1933 bis 1947
    4. "Euthanasieanstalt" Bernburg
        4.1 Ein Tag Bernburg
        4.2 Reaktionen des Umfeldes & der Angestellten der Klinik
    5. "Euthanasie" & Nationalsozialismus
    6. Die Zukunft
    7. Nachweise
        7.1 Bildnachweis
        7.2 Zitatnachweis
        7.3 Literaturnachweis

 

    1. Euthanasie - der Begriff und seine Geschichte

  Euthanasie ist gleichzusetzen mit der Sterbehilfe für unheilbar Kranke oder Schwerverletzte, um sie von einer unheilbaren Krankheit oder von einem unerträglichem Leiden zu erlösen.
  Bereits in der römisch-griechischen Antike war der Begriff "Euthanasie" bekannt. Damit wurde ein schmerzloser, sowie schnell eintretender Tod ohne jede Einwirkung eines Arztes oder einer anderen Person, bezeichnet. Dieser Begriff wurde im 17. Jahrhundert in die medizinische Literatur eingeführt und bezeichnet einen Bereich der ärztlichen Pflichtenlehre, der sich auf den Umgang mit Sterbenden bezog. Bis zum 19. Jahrhundert war man sich einig, daß die medizinische Euthanasie auf die Sterbebegleitung ohne Lebensverkürzung zu beschränken sei. Das Töten von Sterbenden wurde abgelehnt.
Durch die verstärkte kontroverse Diskussion in der Zeit zwischen 1890 und 1930 entwickelte sich "Euthanasie" zu einem Synonym für schmerzlose Tötung Sterbender, unheilbar (psychisch) Kranker und (geistig) Behinderter. Später bekam der Begriff die Bedeutung im Sinne von "Vernichtung lebensunwerten Lebens", sie wurde als Maßnahme zur Erbpflege verstanden.

 

    2. Die Rassentheorien, ihre Verfechter und die Verbreitung im Volk

  In der Geschichte geht man von zwei Grundtheorien der Rassentheorie aus. Die erste Form unterscheidet zwischen den Rassen. Diese Theorien waren in Westeuropa, zum Beispiel in Frankreich und England verbreitet. Die zweite Theorie bezieht sich auf die Unterschiede innerhalb einer Rasse, es sollen alle schlechten Elemente innerhalb einer Rasse eliminiert werden. Diese Theorie war vor allem im damaligen Deutschland verbreitet. Aus beiden Theorien entwickelte sich die Rassentheorie der Nationalsozialisten, die außerhalb des Deutschen Reiches gegen Osteuropäer, Juden und Sinti & Roma und innerhalb gegen Kranke und nicht mehr arbeitsfähige Menschen richtete.
  Rassentheoretiker forderten schon seit länger Zeit, eine staatliche Rassenpflege einzurichten. Allerdings war man sich nicht einig, wann ein 'Patient' zum Wohle des Volkes 'therapiert' werden sollte. Somit unterschieden sich auch die Forderungen der einzelnen Theoretiker. Alfred Ploetz (1860 - 1940) forderte gezielte Eheschließungen und Tötung behinderter Kinder. Alfred Grotjam (1869 - 1931) wollte die Fortpflanzung "Minderwertiger" verhindern, darunter fielen Nervenkranke, Tuberkulosekranke, Arbeitsscheue und Unfallverletzte. Grotjam ging wie Ploetz davon aus, daß diese Erkrankungen nicht durch soziale Umstände verursacht werden, sondern genetisch veranlagt und damit vererbbar sind. Fritz Lenz (1887 - 1976) Forderungen gingen in dieselbe Richtung, allerdings gehörten bei ihm auch Trinker, rückfällige Schwerverbrecher, körperlich Schwache und häßliche Menschen zu den "Minderwertigen". Lenz Theorie basierte auf dem Glücksoptimierungsprinzip, bei dem ein behindertes Kind durch ein gesundes ersetzt wird.
  Die Rassenpflege wurde, anders als man denken könnte, gut vom Deutschen Volk angenommen. Dies hängt mit folgenden Gründen zusammen: Nach dem Ersten Weltkrieg gab es verstärkt Verteilungskämpfe innerhalb der Gesellschaft. Man sah erst das eigene Leid und sah nicht ein, anderen ("Minderwertigen") zu helfen. Es entstand eine gewisse Abscheu vor dem Anders-Sein. Desweiteren übte der Staat einen starken Einfluß aus. Er appellierte an das elitäre Bewußtsein und führte die arische Familie als Vorbild auf. Das Individuum hatte Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu übernehmen. Der Gesellschaft wurde auf Plakaten vorgeführt, was passiert, wenn gegen die "Minderwertigen" nichts unternommen wird. Ein Erbkranker soll bis zum Erreichen des 60. Lebensjahrens im Durchschnitt 50.000 RM kosten (Z1). Nach 30 Jahren werden die "Minderwertigen" doppelt soviele sein, wie die "Höherwertigen", nach 90 Jahren werden die "Höherwertigen" eine Minderheit von 20% sein (wenn man davon ausgeht, daß jeder Zweite ein "Minderwertiger" ist) (Z2). Alles in Allem wurde das Volk überzeugt von der Notwendigkeit, etwas zu unternehmen, wenngleich der Hauptteil der Bevölkerung nicht damit umgehen konnte. Trotzdem gab es viele, die sich mit der Rassenlehre identifizierten. Eine Umfrage 1922 ergab, daß 73% der Befragten einverstanden wäre, ihr behindertes Kind töten zu lassen.

 

    3. Die Geschichte - Was geschah danach

  1933 wurde ein Gesetzt zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen, in dem Kranke, das schließt geistig Behinderte von Geburt an, Alkoholiker, Schizophrene, ..., ein, sterilisiert werden müssen. Das soziale Umfeld und Krankheiten innerhalb der Familie reichten aus, um die Bedingung zur Sterilisation zu erfüllen. Den Opfern wurde eingeredet, sie tragen etwas zur Gesundheit des Deutschan Volkes bei.
Desweiteren wurde später die Meldepflicht für mißgebildete Neugeborene eingeführt. Auch hier war die Einschätzung für den Arzt weitgefaßt, von Mongolismus über Lähmungen bis hin zu Mißbildungen hatte der Arzt die Pflicht das Kind zu melden. Im Zuge der Meldepflicht wurden sogenannte Kinderfachabteilungen eingerichtet, in denen mißgebildeten Kindern durch Therapien geholfen werden sollte. Statt dessen wurden die Kinder vergiftet oder man ließ sie verhungern. Ein ausgeklügeltes Verlegungs-System schützte die Kinderfachabteilungen vor Eltern, die ihr Kind nach dem Tod oder während der Therapie besuchen wollten. Der Hipokratische Eid wurde entschärft und viele Ärzte standen bis 1945 hinter diesem System.
1939 wurde das Ermächtigungsschreiben veröffentlicht, in dem den Ärzten erlaubt wurde, daß "nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken nach kritischer Beurteilung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann" (Z3). Wie schon früher sich die Rassentheoretiker nicht einig waren, was zur Minderwertigkeit führt und was nicht, blieben auch hier die Rahmenbedinungen äußerst lose. Jedem Arzt war es nun selbst überlassen, wie er handelt. Dieses Ermächtigungsschreiben wurde auch unter dem Pseudonym "Aktion T4" bekannt.
Daraufhin wurden, in sechs Kliniken Gaskammen eingerichtet. Diese ('erfolgreiche') Tötungstechnologie wurde später in den Konzentrationslagern eingesetzt. Bis 1941 wurden 70.000 Menschen durch Gas ermordet.
Proteste der Bevölkerung blieben aus. In unmittelbarer Nähe solcher Einrichtungen distanzierte man sich und schützte seine Familie. Man wußte nicht genau, was dort passiert, es wurden Verdachte gehegt. Man wollte nichts damit zu tun haben. Eine der wenigen öffentlichen Kritiken kam von der Kirche. Bischof Clemens August Graf von Galen (1878 - 1946) prangerte in einer Predigt an, daß die Menschen wie Maschinen behandelt werden: Wenn sie nicht mehr arbeitsfähig sind, werden sie verschrottet. Ein Vergleich mit einem Pferd führte er nicht mehr an. Daraufhin stoppte Hitler die Vergasung, da die Mehrheit der Menschen gläubig war, konnte er sich keinen Konflikt im Volk in der Zeit des Krieges leisten. Der Tod durch Verhungern wurde nun fixiert.
Nach 1941 gewann die "Euthanasie" an Eigenlauf. Es wurden fahrbare Gaskammen gebaut, um jedes psychiatrische Krankenhaus zu erreichen. Später kam noch die "Sonderbehandlung 14f13" dazu, in der KZ-Häftlinge zu den Euthanasiegaskammern transportiert wurden, man koppelte die sich anbahnende "Endlösung der Judenfrage" mit der "Euthanasieaktion".
Die Tötung in den psychatrischen Anstalten ging auch nach der Kapitulation des Deutschen Reiches bis weit nach 1947 weiter. Die Ausführenden Ärzte behielten ihre Dienstgrade, teilweise wurden sie später von der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Die überlebenden Opfer bekamen nie eine Entschädigung, sie wurden durch die späteren Auszeichnungen der Verantwortlichen weiter diskriminiert.

 

    4. "Euthanasie" am Beispiel Bernburg

Landes-Heil- und Pflegeanstalt Bernburg
Bild 1: Landes-Heil- und Pfelegeanstallt Bernburg
  Bernburg ist neben Hadamar, Brandenburg, Schloß Hartheim und Sonnenstein eine von insgesamt sechs Euthanasieanstalten. Sie arbeiteten unter dem Deckmantel der "Reichsarbeitsgemeinschaft Heil- und Pflegeanstalten". Transport und 'Selektion' zu den Tötungsanstalten wurden von dem SS-Unternehmen "Gemeinnütziger Krankenhaustransport GmbH" abgewickelt.
Bernburg ist ein besonderes Beispiel, da das 'normale' Krankenhaus neben der "Euthanasieanstalt" parallel existierte, an den anderen Orten nahm man eine Trennung zum Wohle der Geheimhaltung vor. Die Gebäude im weißem Rahmen des Bildes (Bild 1) gehören zur Abteilung "Euthanasie", die Gebäude auf der linken Seite des Hauptgebäudes einschließlich des Haupthauses gehörten der Abteilung Heilung und Verwahrung.

 

    4.1 Ein Tag Bernburg reicht

Gaskammer   Sezierraum
Bild 2: Gaskammer Bild 3: Sezierraum
  Jeden Morgen kamen zwei voll besetzte Busse mit abgeklebten Fenstern aus den umliegenden Zwischenanstalten, zum Beispiel Uchtspringe und Jerichow, an. Sie fuhren durch den Ort, und nahmen die Strecke, gekennzeichnet mit den Pfeilen auf dem Bild (Bild 1). In den neugebauten Garagen wurden die Busse geparkt und die Insassen wurden in das angeschlossene Gebäude geführt (im Rahmen unten rechts). Dort saßen Ärzte, die die 70 Ankömmlinge begutachteten und katalogisierten. Sie hatten die Aufgabe, den 'Patienten' passende Krankheiten für die Todesursache festzulegen. Dafür gab es speziell angefertigte Kataloge. Danach mußten sich die 'asozialen Elemente' entkleiden und wurden dann in die Gaskammer geführt. Dort wurden so viele Menschen wie möglich in den Raum gepfärcht und vergast. Nach einer halben Stunde wurde der Raum wieder geöffnet und der Leichenberg abgespült um Blut und Auscheidungen wegzuspülen. Den toten Körpern wurden anschließend Goldzähne entfernt, andere, vorher mit einem Kreuz markierten Menschen wurden in den Sezierraum gebracht, wo sie von Ärzten studiert wurden. Gegebenenfalls wurden Gehirne entnommen und Präparate für Universitäten angefertigt. Alle übrigen Leichen wurden zur Verbrennung gebracht. In den zwei vorhandenen öfen konnten an einem Abend 'nur' 70 Leichen verbrannt werden, dadurch entstand das Limit von zwei vollen Bussen. Die abgekühlte Asche wurde in der Nacht zur hinter dem Gelände fließende Saale gebracht und dort verklappt. Währenddessen trafen die nächsten zwei Busse ein.

 

    4.2. Die Reaktionen des Umfeldes und das Handeln der Angestellten

  Die Bernburger Bürger wußten nicht, was in der Klinik geschah. Es gab Gerüchte und Vermutungen, die dadurch genährt wurden, daß volle Busse am Morgen immer leer wieder zurückfuhren, daß aus den Schornsteinen der Anstalt immer fettiger öliger Qualm drang. Die Klinik konnte gar nicht so viele Matratzen aus hygienischen Gründen verbrennen, wie sie immer als Ausrede behauptete. Die Bürger distanzierten sich, einige weigerten sich, sich in die Klinik einliefern zu lassen, man holte seine Kinder ins Haus, wenn die Busse mit den abgeklebten Fenstern wieder durch die Straßen fuhren.
  Die Angestellten des Krankenhauses zur Heilung und Verwahrung wußten nach Angaben der Zeugen auch nicht was geschah. Es gab eine Trennung zwischen den Personalen, allerdings nicht physischer Natur, es gab keine Zäune. Sie wohnten und aßen zusammen. Die Nichteingeweihten stellten die selben Vermutungen an, wie die restliche Bernburger Bevölkerung.
Die Belegschaft der "Euthanasieabteilung" wußte genau was mit den Menschen geschieht. Die Angestellten, die Trostbriefe schrieben und Karteikarten verwalteten, sahen ab und zu die nackten Menschen, die durch die Gänge geführt wurden. Den Angestellten wurde vorgeschrieben die Fenster über der Gaskammer geschlossen zu halten. Die in Bernburg eingesetzten Ärzte nahmen teilweise die Möglichkeit wahr, sich weiterzubilden oder in Kriegszeiten ein Notdiplom abzuschließen. Aufgrund dieses Bedürfnisses wurde auch der Sezierraum mit zwei Tischen neben der Gaskammer eingerichtet. Die Gehirne von vorher markierten Menschen wurden in Gläsern an Universitäten verschickt, um 'interessante Fälle' später untersuchen zu können.
Die Fachschaft der "Euthanasieanstalten" waren meist Menschen, die in der Region nicht beheimatet waren, um jeden möglichen Kontakt mit der Außenwelt zu minimieren. Die Belegschaften machten ab und zu Betriebsausflüge (mit den selben Bussen, mit denen die Gefangenen transportiert wurden) und vergnügten sich in Ferienheimen. Bei Fußballtunieren spielte man zum Beispiel um eine Torte als ersten Preis. Ihr Arbeitsleben ging völlig konform mit ihrem Privatleben. Man war im Glauben, das richtige zu tun, zum Wohle des deutschen Volkes.

 

    5. Die "Euthanasie" brauchte den Nationalsozialismus

  Die Rassentheoretiker, die eine "Rassenhygiene" forderten, konnten sich nur unter dem NS-Regime richtig entfalten. Die Vorstellung, einen "übermenschen" züchten zu können, ergriff die Machthaber und öffnete sie so für die Vorstellungen der Rassentheoretiker, denen sich die Mehrheit der Ärzte anschloß. Die "Euthanasie" stellt ein Modell der nationalsozialistischen Vernichtungspolitik dar. Sie ist ein Musterbeispiel dafür, daß sich die Herrschaftsausübung über gesellschaftliche Randbereiche im Dritten Reich in den rechtlosen Hohlraum des Maßnahmenstaates verlagerte, der nach außen hin durch den Normenstaat notdürftig ummantelt wurde. Die Ärzte wurden durch Gesetze und Bestimmungen gedeckt, allerdings gab man den Ausführenden viele Freiheiten durch nebulöse Formulierungen ohne genaue Abgrenzung. Die "Euthanasie" entwikkelte ein Eigenleben, das noch teilweise bis 1950 anhielt.
Andererseits brauchte auch das nationalsozialistische Regime die "Euthanasie" um ihre Vorstellungen durchzubringen. Die Anstalten, speziell Bernburg, dienten unter anderem auch dazu, daß die Technologie des Tötens verfeinert wurde und die damit beschäftigten Ärzte wurden bald zu den Konzentrationslagern abkommandiert, um dort die Tötungsarbeit weiterzuführen. Die Gaskammern in den Anstalten wurden auch oft für Vorführungen vor hochrangigem Besuch benutzt. Die Gaskammertechnologie wurde später auch in den Konzentrationslagern angewandt. Außerdem wurden die "Landes-Heil- und Pflegeanstalten" später auch dazu benutzt, 'überkapazitäten' aus den Konzentrationslagern abzubauen.

 

    6. Die Zukunft birgt neue Zweifel

  Das Programm negativer Eugenik, das die "Euthanasie" einrahmte, könnte wieder aktuell werden. Erreicht die Humangenetik ihr erklärtes Nahziel, die Genomanalyse, mit deren Hilfe Erbkrankheiten frühzeitig diagnostiziert werden könnten, steht zu erwarten, daß Unfruchtbarmachung und Abtreibung aus eugenischer Indikation sprunghaft zunehmen werden, ehe noch die Humangenetik eine effektive Gentherapie entwickeln könnte. Es können Bürger zweiter Klasse entstehen, wenn es möglich ist, einen Embryo so zu verändern, wie man möchte. Viele Bürger könnten sich unter Zugzwang fühlen, Krankheiten und Defekte 'reparieren' oder sogar Embryos zu manipulieren um geistige und körperliche Fähigkeiten zu stärken, damit Sie 'gesellschaftsfähig' werden.
Desweiteren schließt sich hier die Debatte um die aktive Sterbehilfe an, wie sie jetzt in Deutschland auf Grund der niederländischen Sterbehilfelegalisierung entstanden ist. Im niederländische Gesetzestext steht dazu: "[...] der Arzt [muß] a) zu der überzeugung gelangt sein, dass der Patient sein Ersuchen freiwillig und nach reiflicher überlegung angestellt hat, b) zu der überzeugung gelangt sein, dass der Zustand des Patienten aussichtslos und sein Leiden unerträglich war, c) den Patienten über die Situation, in der er sich befand, und über dessen sich daraus ergebende Aussichten informiert haben, d) gemeinsam mit dem Patienten zu der überzeugung gelangt sein, dass es für die Situation, in der dieser sich befand, keine andere akzeptable Lösung gab, [...]" (Z4). Desweiteren ist der Arzt verpflichtet, mindestens eine Meinung von einem unabhängigem Arzt zu Rate zu ziehen.
Einerseits könnten unheilbar kranken Menschen und jenen, die nur durch Maschinen am Leben erhalten werden, einen 'schönerer' Tod gegeben werden. Der Patient hat noch ein letzten Akt der Willenskraft, indem er über sein Lebensende entscheiden kann. Andererseits kann es passieren, daß über Komapatienten oder Unfallopfer, die ihren Wunsch nicht äußern können, wenn keine entsprechende Patientenverfügung vorliegt, durch ein Ärztegremium entschieden werden könnte, ob der Patient von seinem Leiden erlöst werden darf oder nicht. Zukünftig könnte es möglich sein, daß kranke und alte Menschen durch die Selbstverständlichkeit der Anwendung aktiver Sterbehilfe sich als Last für ihre Familie empfinden könnten und somit das 'sozial veträgliche Frühableben' 'salonfähig' wird ("Sterbehilfe-Gutschein" (Z5)). Weitere Kritik wird laut, wenn man daran denkt, wie viele suizid-gefährdete Menschen es gibt, und ob es dann noch nötig wäre, ihnen durch Therapien zu helfen.
Die Zukunft wird zeigen, wie man mit der Sterbehilfe weiter umgehen wird. Zu wünschen wäre es für unheilbar Kranke, durch eine gute Schmerztherapie und durch fachkundige Begleitung durch Pflegepersonal und Angehörige möglichst in vertrauter Atmosphäre den Weg zum Lebensende in Geborgenheit geben zu können.

 

ZITATNACHWEIS:
· Z1 aus Materialsammlung der Gedenkstätte Bernburg
· Z2 aus Materialsammlung der Gedenkstätte Bernburg
· Z3 aus Materialsammlung der Gedenkstätte Bernburg
· Z4 aus Die Kirche-Artikel "Wie Holland die aktive Sterbehilfe geregelt hat" Artikel 2, Absatz 1
· Z5 aus Die Kirche-Karikatur vom 29.04.2001

 

BILDNACHWEIS:
· alle Bilder (1-3) erstellt von Sebastian Beyer
· Bild 1 nachbearbeitet von Andreas Richter

 

LITERATURNACHWEIS:
· Bertelsmann Universal Lexikon
· Die Kirche-Artikel "Wie Holland die aktive Sterbehilfe geregelt hat" vom 29.04.2001
· Die Kirche-Leserbrief "Bis zuletzt Lebenshilfe bieten" vom 06.05.2001
· Internet:
    http://hp1-bbg.hs-anhalt.de/bernburg/freizeit/gedenk/gedenkns.html
    http://www.comlink.de/cl-hh/m.blumentritt/agr265s.htm
    http://www.shoa.de/euthanasie.html
· Materialsammlung zum Thema Zwangssterilisation, "Euthanasie" und Sonderbehandlung "14f13" unter dem NS-Regime der Gedenkstätte Bernburg
· SPIEGEL-Artikel "Wir sind verführbar" vom 05.03.2001
· Volksstimme-Artikel "Todestablette für Lebensmüde?" vom 18.04.2001
· Volksstimme-Leserbrief "Plädoyer für die letzte Spritze" vom 18.04.2001
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